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Freistellungsauftrag ArtikelBuch-Tipp: Auslands- Investment- Gesetz (Gesetze verschiedener Verlage) Die Beschreibung für das Buch " Auslands- Investment- Gesetz (Gesetze verschiedener Verlage)" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. Durch den Freistellungsauftrag z.B. bei einem Kreditinstitut können die Einnahmen aus Kapitalvermögen von der Erhebung der Kapitalertragsteuer befreit werden (§ 44a EStG).
Die Höhe sämtlicher erteilter Freistellungsaufträge ist auf die Summe des Sparerfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages begrenzt, in dem VZ 2004 also auf 1.421 € (1.370 € Freibetrag plus 51 € Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende bzw. das doppelte, 2.842 € für Verheiratete
Dies dient der Verwaltungsvereinfachung, da Einnahmen aus Kapitalvermögen wegen des Freibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags bis zu dieser Summe sowieso nicht der Einkommensteuer unterliegen und sich die Steuerpflichtigen die abgeführte Kapitalertragsteuer in dem Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wieder erstatten lassen können.
Beurteilung: Dieser Artikel stellt ca. die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.
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